Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 09.10.2015 - 31 C 976/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Wochenendserie zum Letzten: AG Frankfurt am Main verurteilt erneut am 9.10.2015 zum Aktenzeichen 31 C 976/15 (23) - die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung vorgerichtlich gekürzter Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.10.2015 - 31 C 976/15
Aus dem Grundanliegen des § 249 BGB, dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zukommen zu lassen, folgt für die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung für zweckmäßig und notwendig halten durfte und in vernünftigen Grenzen gehalten hat, dass eine subjektbezogene Schadensbetrachtung vorzunehmen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten, zu nehmen ist, vgl. BGH NJW 1996, 1958.